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Schweiz: Faule Fußgänger auf dem Radweg

Eine Erweiterung der Straßenverkehrsordnung erlaubt ab Juni das Stehrollerfahren auf Radwegen. Die Schweizer sind nicht begeistert.

Der unter dem Markennamen „Segway“ bekannte Stehroller darf in der Schweiz ab Juni auf Radwegen bewegt werden, meldet Velojournal.ch. Bereits 14-jährige Nachwuchs-Eidgenossen dürfen die Balancierfahrzeuge bewegen, nötig ist dazu freilich ein „Töffliausweis“. Mit dieser Ergänzung der Straßenverkehrsordnung dürfen Segway & Co. auch auf Mischflächen unterwegs sein, also auf Fußgängerbereichen, die für Radfahrer freigegeben sind. Das freilich irritiert Velofahrer wie Fußgänger: Der Radfahrclub Pro Velo ist ebenso wenig begeistert wie „Fussverkehr Schweiz“, denn mit der neuen Regelung dürfte das Gedrängel auf Radwegen ebenso zunehmen wie die Gefährdung von Fußgängern durch deutlich schnellere Verkehrsteilnehmer.

Vielleicht ist es ohnehin an der Zeit, die Sinnhaftigkeit des Stehrollers kritisch zu hinterfragen. Müssen Fußgänger wirklich zu Schnellstehern werden? Immerhin dürften die weiterhin enormen Anschaffungskosten dafür sorgen, dass sich das Fahrzeug für faule Fußgänger nicht allzu stark verbreitet. Hierzulande sieht man vor allem Touristengruppen mit Schutzhelm balancieren – dass die Stehroller-Piloten auf ihren Radwegen und in ihren Fußgängerzonen überwiegend Besucher auf Stadtrundfahrt sind, dürfte die Schweizer Radler und Fußgänger auch nicht gerade froh stimmen …


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